Kosten

Derzeit biete ich Behandlung für Selbstzahler*innen, Privatversicherte, sowie im Rahmen der Beihilfe und Heilfürsorge an. Die Kosten für eine Sitzung (ab Erstgespräch) orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). In der Regel werden Ihre Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen, Beihilfen für Beamte, Heilfürsorge für Bundeswehrangehörige und Berufsgenossenschaften erstattet. Bitte informieren Sie sich über Ihre individuellen Versicherungsbedingungen und das Antragsverfahren.




Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Psychotherapiestunden einfach selbst zahlen. Das erlaubt uns die größte Freiheit hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung und der verwendeten Verfahren. Wir können hier die Dauer und die Frequenz der Sitzungen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gestalten.

Durch die Möglichkeit, als Selbstzahler aufzutreten, können wir eine individuelle Vereinbarung schließen, z.B. dass Sie nicht namentlich geführt werden und auch keine Angabe von Adresse oder anderen persönlichen Daten vorgenommen wird. Die Abrechnung erfolgt nach jeder Stunde.

Bitte äußern Sie Ihren Wunsch nach einer anonymen Therapie einfach beim Erstkontakt.

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechne ich Ihnen 122,40 Euro (2,8 facher Satz gemäß GOÄ/GOP).


Private Krankenversicherung
Als Versicherte/er einer privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Bitte Informieren Sie sich vor unserem ersten Termin über die Besonderheiten Ihres Versicherungsvertrages. Wichtige Fragen dabei sind:

• Welche Anträge benötigt Ihre Versicherung?
• Wie viele probatorische Sitzungen (Kennenlerngespräche vor Einleitung der Therapie) werden genehmigt?
• Wie viele Therapiesitzungen werden genehmigt?
• Was wird für Therapieverlängerungen gefordert?
• Werden die Kosten zu 100% übernommen?

Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient/in in Anspruch nehmen, stellen ich Ihnen die erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzte/innen und Psychotherapeuten/innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung.

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechne ich Ihnen 122,40 Euro (2,8 facher Satz gemäß GOÄ/GOP). Ggf. übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. In der Regel werden die Kosten von 100,55 Euro (2,3 facher Satz gemäß GOÄ/GOP) übernommen. Übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. nicht in voller Höhe, verpflichten Sie sich, die Kosten bzw. Deckungslücke der Behandlung privat zu tragen.


Heilfürsorge
In meiner Praxis ist es möglich, die Behandlung über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Landespolizei oder Berufsfeuerwehr der jeweiligen Bundesländer abzurechnen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Besonderheiten weiter unten.

Bundeswehr

Als Soldat/in der Bundeswehr können Sie per Überweisung des/der Truppenarztes/-ärztin eine psychotherapeutische Behandlung bei mir in Anspruch nehmen. Bitte bringen Sie hierfür zum Erstgespräch den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung San/Bw/2218“ mit.
(Hinweis: Bitten Sie Ihre/n Truppenärztin/-arzt in Zeile 4a auf die folgende Formulierung zu achten: „Psychotherapie: 5 x 870 (Probatorische Sitzung) zum 2,3 fachen Steigerungssatz einschließlich flankierender Ziffern„.

Polizei & Berufsfeuerwehr

Mit der Heilfürsorge der Landes-/Bundespolizei und der Bundesfeuerwehr Sachsen kann ich die von Ihnen durchgeführten Therapiesitzungen direkt abrechnen. Bitte fordern Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle die erforderlichen Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie an und vereinbaren Sie im Anschluss einen Termin zum Erstgespräch. Für die Abrechnung der ersten vier Sitzungen benötige ich von Ihnen keine weiteren Unterlagen. Für die darauf folgende Beantragung der Therapie benötigen wir einen Konsiliarbericht, der von der Ärztin oder dem Arzt Ihres Vertrauens ausgefüllt und unterschrieben wird. Ich werde Ihnen diesen in den ersten Gesprächen aushändigen.